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Empfängerüberprüfung bei Überweisungen – Sie können nichts falsch machen!


7. Oktober 2025

Ab Donnerstag, 9. Oktober 2025, führt Ihre Bank bei Überweisungen automatisch eine Empfängerüberprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen angegebene Kontoinhaber mit den Kontodaten übereinstimmt. So lassen sich Fehlüberweisungen künftig besser vermeiden. Diese Prüfung gilt für alle Überweisungen. Bestehende Daueraufträge laufen ohne Überprüfung weiter. Bei Überweisungen am Schalter informieren Sie die Mitarbeitenden direkt über das Ergebnis.

Je nach Ergebnis erhalten Sie eine der folgenden Rückmeldungen:

  • Stimmen die Angaben überein, können Sie die Zahlung direkt freigeben.
  • Bei geringfügigen Abweichungen wird Ihnen der tatsächliche Kontoinhaber genannt. Sie können die Daten anpassen oder die Überweisung ohne Änderung durchführen.
  • Bei großen Abweichenden werden Sie auf das Risiko einer Fehlüberweisung hingewiesen. Sie können die Überweisung abbrechen, die Daten ändern oder die Zahlung dennoch freigeben.

Konto für Kirchgeld und Spenden (Glocken, Bote, Kirchenmusik, …):

Kontoinhaber: Ev.-Luth. Trinitatiskirchgemeinde
IBAN: DE62 3506 0190 1673 4000 15
BIC: GENODED1DKD (Bank für Kirche und Diakonie)

Konto für den allgemeinen Zahlungsverkehr / Friedhof:

Kontoinhaber: Ev.-Luth. Kirchenbezirk Chemnitz
IBAN: DE06 3506 0190 1682 0090 94
BIC: GENODED1DKD (Bank für Kirche und Diakonie)
Verwendungszweck (unbedingt angeben!): RT0614, (Friedhof: Bescheidnr./Rechnungsnr., Name der verstorbenen Person)