Fusion der vier Gemeinden
Als AG treffen wir uns derzeit monatlich. Wie Sie in unserem ersten Bericht lesen konnten, sind die Fragen, die juristisch zu klären sind, selbstverständlich wichtig, aber auch sehr überschaubar: Welchen Namen soll die neue Gemeinde tragen? Wie soll das Siegel dieser Gemeinde aussehen? Wie wird aus vier Haushaltsplänen einer? Wie viele Mitglieder soll der Kirchenvorstand der neuen Gemeinde haben?
Daneben stellt sich aber die Frage, wie unser Zusammenwachsen so gelingen kann, dass wir uns in zunehmendem Maße wirklich als eine Gemeinde verstehen! Worauf müssen wir achten? Wo gibt es möglicherweise Fallstricke, auf die wir gefasst sein müssen?
Für diesen Prozess nehmen wir das Angebot der Gemeindeberatung unserer Landeskirche in Anspruch. Bei einem ersten Treffen konnten wir als AG unsere Fragen, Anliegen und Wünsche für den Prozess formulieren. Diese werden nun in eine Art „Prozessarchitektur“ Eingang finden.
Was ist wann zu tun? Wen müssen wir unbedingt beteiligen? Welche Gremien braucht die neue Gemeinde, um gut arbeiten zu können? Wie vermeiden wir Doppelstrukturen? Welche Alleinstellungsmerkmale unserer vier Gemeinden wollen wir unbedingt bewahren und wie kann das gelingen? Sie merken, die Fülle der Fragen ist groß, und es ist wertvoll, dass wir hier eine gute Wegbegleitung erfahren.
Und da wir ja nicht die ersten Gemeinden in Sachsen sind, die sich in dieser Größenordnung für eine Fusion entschieden haben, werden wir als AG im Juni eine Dresdner Gemeinde besuchen, die 2025 fusioniert hat, und mit den Personen, die den Fusionsprozess dort begleitet haben, im Austausch sein.
Anett Richter für die AG Fusion (im Juni&Juli-Boten 2026)
Die AG Fusion hat Ende Februar ihre Arbeit aufgenommen. Die, von den Kirchenvorständen der vier Gemeinden vorgeschlagenen, Personen wurden vom Verbundausschuss bestätigt. Damit arbeiten in der AG für St. Andreas Pfr. Marcus Koetzing und Anett Richter, für St. Markus Diana Kopka und Tobias Merz, für St. Petri-Schloss Stefan Hirschberg und Matthias Nitz und für Trinitatis Pfr. Markus Löffler und Thomas Dämmig mit.
Den Auftakt des ersten Treffens bildete ein kurzer Austausch darüber, was uns zur Mitarbeit in dieser AG motiviert, was wir uns persönlich von dieser Fusion erhoffen und was die Hoffnungen unserer Gemeinden und/ oder Kirchenvorstände sind. Für die Beantwortung unserer Fragen, die wir anschließend zusammengetragen haben, war Oberkirchenrat Christian Richter, Leiter des Regionalkirchenamtes Chemnitz-Leipzig, unser Gast. Im Gespräch mit ihm wurde sehr deutlich, dass das, was juristisch zu klären ist, damit aus unseren vier Gemeinden eine Gemeinde wird, doch recht überschaubar ist.
Viel umfangreicher sind alle Themen, die mit dem inneren Zusammenwachsen unserer Gemeinden und damit dem Gemeindeaufbau zu tun haben. Uns ist bewusst, dass die formale Fusion unserer Gemeinden nur ein Schritt ist, durch den sich die Struktur verändert. Die vielen Schritte, die notwendig sein werden, damit wir im Laufe der Zeit dann wirklich zu EINER Gemeinde zusammenwachsen und wir uns auch als Teil dieser Gemeinde verstehen, können und werden wir nicht allein gehen: Dies wird nur im Miteinander aller gelingen. Deshalb werden wir in den Gemeindeboten regelmäßig von dem berichten, was uns in der AG beschäftigt und Sie um Ihre Anregungen und Unterstützung bitten.
Betont sei an dieser Stelle erneut, dass das Ziel der Fusion NICHT ist, all das, was in unseren Gemeinden derzeit stattfindet, zu zentralisieren und nur noch an einem Ort stattfinden zu lassen. Dort, wo die Arbeit mit Kindern stattfindet, soll das auch weiterhin geschehen. Gleiches gilt für unsere Jungen Gemeinden, Seniorenkreise …
Und auch, wenn aus vier Gemeinden eine wird, braucht es unverändert uns Ehrenamtliche, damit das Gemeindeleben vor Ort gestaltet werden kann.
Mit allen Fragen und Überlegungen können Sie sich jederzeit an die Mitglieder der AG Fusion wenden.
Anett Richter für die AG Fusion (im April&Mai-Boten 2026)
Kirche im Wandel – Unter dieser Überschrift beschäftigt sich die Sächsische Landessynode bereits längere Zeit mit den Veränderungen innerhalb unserer Landeskirche und hat im vergangenen Frühjahr die Kirchgemeinden um Mitarbeit bei diesem Thema gebeten.
Dass sich unsere Kirche im Wandel befindet, erleben wir vor Ort: der Rückgang der Gemeindegliederzahlen und, damit verbunden, weniger finanzielle Mittel, die uns für unsere vielfältigen Aufgaben zur Verfügung stehen. Vakante Stellen im Pfarrdienst, der Kirchenmusik und der Gemeindepädagogik, aber eine unverändert große Aufgabenfülle. Kleine Anstellungsverhältnisse in der Verwaltung, die der dortigen Aufgabenfülle nicht gerecht werden können.
Die Frage, wie wir als Gemeinden unserer Region weiter zusammenwachsen können, um Aufgaben bündeln und uns besser unterstützen zu können, beschäftigt uns vor allem im Verbundausschuss – dem gemeinsamen Gremium unserer fünf Gemeinden – immer wieder. Welche Struktur bildet ein gutes „Dach“ für das, was darunter an inhaltlicher Arbeit geschehen soll. Das Schwesternkirchverhältnis, das unsere fünf Gemeinden derzeit verbindet, bedeutet zwar die Aufrechterhaltung der rechtlichen Eigenständigkeit aller Gemeinden, geht dabei aber mit einem hohen Aufwand an Absprachen und einer großen Sitzungsfülle einher und stößt bei den Möglichkeiten der Unterstützung immer mehr an juristische Grenzen.
An vielen Stellen hat sich unsere Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren bereits intensiviert: Wir feiern mehr gemeinsame Gottesdienste, die wir auch kirchenmusikalisch gemeinsam gestalten, beginnen in diesem Jahr mit dem Format des Kanzeltausches, laden einander zu Begegnungen im Rahmen der innergemeindlichen Heimatkunde ein, haben durch die AG Wege die Kirchen unserer Region er-fahren können, erarbeiten eine gemeinsame Gebäudekonzeption für unsere fünf Gemeinden und unterstützen uns innerhalb der Verwaltungen.
Mit Blick auf all diese Aktivitäten stellte sich immer wieder die Frage, ob die Schwester noch die passende Struktur ist, oder ob es nicht an der Zeit ist, einen nächsten strukturellen Schritt zu gehen.
Diese Frage aufgreifend, haben wir als Kirchenvorstände in diesem Jahr zwei Beschlussvorlagen beraten.
Die betrifft die Arbeit in den Verwaltungen unserer Kirchgemeinden. Hier sind wir übereinstimmend der Auffassung, dass wir diese Aufgaben bündeln wollen, damit nicht mehr jede und jeder alles machen muss, sondern Verantwortlichkeiten für die einzelnen Aufgaben festgelegt werden. Eine Arbeitsgruppe, in der alle fünf Gemeinden vertreten sind, hat dazu bereits ihre Arbeit aufgenommen.
In der zweiten Beschlussvorlage ging es um die Entscheidung für oder gegen eine Fusion unserer fünf Kirchgemeinden zu einer großen Kirchgemeinde, ein Prozess, den die Gemeinden St. Jakobi und St. Pauli-Kreuz zu St. Jakobi-Kreuz; und St. Petri und die Schlossgemeinde zu St. Petri-Schloss bereits einmal vollzogen haben.
Wir haben uns als Kirchenvorstände im Rahmen des Klausurtages 2025 mit diesem Thema beschäftigt, hatten im Mai die Präsidentin der Landessynode, Bettina Westfeld zu diesem Thema zu Gast und haben zu einem gemeinsamen Abend mit dem KV-Vorsitzenden der Segenskirchgemeinde Chemnitz-Nord eingeladen, der uns von seinen Prozesserfahrungen einer Gemeindefusion berichtet hat. Ergänzend dazu haben die Kirchenvorstände das Thema immer wieder in den Sitzungen aufgegriffen und beraten.
Im November haben alle fünf Kirchenvorstände über den Beschlussantrag abgestimmt. St. Andreas, St. Markus, St. Petri-Schloss und Trinitatis haben der Fusion der Kirchgemeinden zum 01.01.2028 zugestimmt, St. Jakobi-Kreuz geht diesen Weg vorerst noch nicht mit und bleibt als Schwester dabei.
Wir haben für den Prozess hin zu einer großen Kirchgemeinde fast eineinhalb Jahre Zeit, Ende Juni nächsten Jahres muss der entsprechende Vertrag unterzeichnet werden. Auch hierfür gibt es eine Arbeitsgruppe, in der Vertreterinnen und Vertreter der vier Kirchgemeinden mitarbeiten. Bereit dazu sind für St. Andreas Anett Richter und Pfarrer Marcus Koetzing, für St. Markus Diana Kopka und Tobias Merz, für St. Petri-Schloss Matthias Nitz und Stefan Hirschberg und für Trinitatis Thomas Dämmig und Pfarrer Markus Löffler. Unterstützt werden wir dabei vom Regionalkirchenamt.
Ziel der Fusion ist, einen strukturellen Überbau zu schaffen, der die Arbeit unserer hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtert und der die ehrenamtliche Arbeit gerade im Bereich Bau und Finanzen entlastet.
Ziel ist es NICHT, das, was es an Gruppen, Kreisen und Veranstaltungen vor Ort gibt, abzuschaffen oder auf nur noch einen Ort zu konzentrieren. Im Idealfall merken wir in der Gemeindearbeit vor Ort nach der Fusion nur an wenigen Stellen, dass sich der Überbau geändert hat. Was sich im Zuge der Fusion ändern wird, ist der Name der Gemeinde. Diese Entscheidung soll aber im Miteinander der Kirchgemeinden geschehen und die einzelnen Kirchen behalten natürlich ihre Namen, ganz egal, wie die Gemeinde, zu der sie gehören, heißt.
Wir wissen um die Herausforderungen, die dieser Prozess mit sich bringen wird und bitten Sie deshalb, dies in Ihre Fürbitte aufzunehmen.
Wir werden Sie regelmäßig über die Arbeit und Überlegungen der Arbeitsgruppe informieren und mit Ihren Fragen und Gedanken können Sie sich selbstverständlich gern an die Mitglieder der AG wenden.
Anett Richter, Vorsitzende des Verbundausschusses (im Februar&März-Boten 2026)